Der diskriminierende Charakter der deutschen „Sektenfilter“: Eine rechtliche und moralische Kritik

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Deutschland gilt seit langem als Bastion der konstitutionellen Demokratie und als lautstarker Verteidiger der Menschenrechte auf internationaler Ebene. Dennoch besteht innerhalb Deutschlands seit Jahrzehnten eine diskriminierende Praxis: der Einsatz sogenannter „Sektenfilter“. Diese Erklärungen, die von bestimmten öffentlichen Stellen und privaten Arbeitgebern verlangt werden, verlangen von Einzelpersonen, jegliche Verbindung zur Kirche von ScientologyTrotz der neutralen Sprache zielen Sektenfilter ausschließlich auf ScientologistsDadurch wird ein Rahmen der Ausgrenzung geschaffen, der den verfassungsmäßigen Schutzbestimmungen Deutschlands zuwiderläuft, gegen das Völkerrecht verstößt und seiner moralischen Autorität schadet.

Sektenfilter: Ein einzigartiges Ziel

Ursprünglich in den 1990er Jahren eingeführt, inmitten eines Klimas des Misstrauens gegenüber neuen religiösen Bewegungen, insbesondere Scientology, werden Sektenfilter nicht breit auf religiöse Gruppen angewendet. Sie richten sich eng und ausschließlich gegen Scientologists, wodurch die Diskriminierung einer einzelnen Minderheit effektiv institutionalisiert wird.

Personen, die öffentliche Zuschüsse, Verträge oder manchmal auch eine Anstellung anstreben, werden gebeten, zu bestätigen, dass sie die Lehren oder Methoden von L. Ron Hubbard nicht anwenden. Dies schließt die Ablehnung jeglicher „Technologie“ ein, die mit ScientologyManagementtechniken. Der explizite Charakter der Erklärungen lässt wenig Zweifel: Scientology ist das einzige Ziel.

Verfassungsmäßige und rechtliche Unvereinbarkeit

Artikel 4 des deutschen Grundgesetzes garantiert die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und der Religionsausübung. Artikel 3 gebietet Gleichheit vor dem Gesetz und verbietet Diskriminierung aufgrund der religiösen Überzeugung. Der Einsatz von Sektenfiltern verstößt eklatant gegen beide Prinzipien.

Deutsche Gerichte haben diesen Konflikt zunehmend erkannt. Im Jahr 2022 entschied das Bundesverwaltungsgericht gegen die Stadt München, die einem Einwohner, der sich weigerte, einen Sektenfilter zu unterschreiben, eine Subvention für Elektrofahrräder verweigert hatte. Das Gericht stellte fest, dass die Forderung nach einer Erklärung der Nichtzugehörigkeit zu Scientology als Voraussetzung für den Erhalt öffentlicher Leistungen verfassungswidrig sei. Es wurde betont, dass der Staat gegenüber religiösen Gemeinschaften neutral bleiben und keinen Zwang auf Einzelpersonen ausüben müsse, damit diese ihren Glauben aufgeben oder verbergen.

Diese Entscheidung bestätigte eine frühere Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der den Einsatz des Sektenfilters im Jahr 2021 mit der Begründung untersagt hatte, dass er eine unrechtmäßige religiöse Diskriminierung darstelle.1

Diese Entscheidungen stützen sich auf frühere Rechtsprechung, darunter ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2005, in dem festgestellt wurde, dass Scientologistshaben wie alle Religionsanhänger Anspruch auf den vollen Schutz des Artikels 42, und Dutzende ähnlicher Entscheidungen im Land.

Internationale rechtliche Verpflichtungen

Deutschland ist an die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) gebunden, insbesondere an Artikel 9, der die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit schützt. Deutschland ist außerdem Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR), der gemäß den Artikeln 2 und 26 Diskriminierung aufgrund der Religion verbietet.

Die fortgesetzte Verwendung – oder Duldung – von Sektenfiltern stellt einen Verstoß Deutschlands gegen diese Verpflichtungen dar. Indem es religiöse Unterdrückung im Ausland verurteilt und gleichzeitig die Diskriminierung von Scientologists Im eigenen Land besteht die Gefahr, dass Deutschland seine Glaubwürdigkeit als Verfechter der Menschenrechte untergräbt.

Philosophische Perspektiven: Die Warnung von Georges Elia Sarfati

Der diskriminierende Charakter von Sektenfiltern ist internationalen Wissenschaftlern nicht entgangen. Der französisch-israelische Philosoph Georges Elia Sarfati übt scharfe Kritik3:

"Hat Bayern, einst bekannt für seine starke pro-nazistische Tradition, diese beschämende Tradition der Quarantäne einer Minderheit nicht überwunden? Als französisch-israelischer Wissenschaftler wundere ich mich über das Fortbestehen von Methoden, die die Idee eines Europas der Toleranz und Gleichheit zunichtemachen. Ich stehe also in der Rolle Voltaires und verteidige eine Meinung, die nicht die seine ist: Die Verbannung einer Minderheit war schon immer ein schlechter Vorbote für die Vitalität eines Landes, in dem die Verteidigung der Rechte des Einzelnen heute als selbstverständlich gilt. Wenn sich die Züge einer diktatorischen Politik in die Mentalität einschleichen, sei es im Berufs- oder Bürgerbereich, läuft jeder Gefahr, eines Tages Opfer eines solchen Angriffs zu werden.3

Sarfatis Warnung ist von entscheidender Bedeutung. Diskriminierende Praktiken, die gegen eine Minderheit gerichtet sind, breiten sich tendenziell aus. Das Dulden von Ungerechtigkeit gegenüber einer unpopulären Gruppe schafft einen Präzedenzfall, der später breitere Anwendung finden und die Rechte aller Bürger gefährden kann.

Präkriminalitätslogik: Eine fehlerhafte Begründung

Befürworter von Sektenfiltern argumentieren, es handele sich um präventive Maßnahmen, die demokratische Institutionen vor Untergrabung schützen sollen. Diese Argumentation ist jedoch grundlegend fehlerhaft. Demokratische Gesellschaften funktionieren nach dem Prinzip, dass Menschen bis zum Beweis des Gegenteils als unschuldig gelten und dass rechtliche Schritte auf Verhalten und nicht auf Glauben beruhen sollten.

Sektenfilter kehren diese Logik um und bestrafen Personen für mutmaßliches zukünftiges Fehlverhalten allein aufgrund ihrer religiösen Zugehörigkeit. Dies läuft auf eine Form des „Prä-Tat-Denkens“ hinaus, die in einem Rechtssystem, das den individuellen Rechten verpflichtet ist, keinen Platz hat.

Wenn sich Angehörige einer religiösen Gruppe oder einer anderen Religionsgemeinschaft an illegalen Aktivitäten beteiligen, bietet das robuste deutsche Rechtssystem geeignete Mechanismen zur Strafverfolgung. Es gibt keine Rechtfertigung dafür, Menschen aufgrund hypothetischer Befürchtungen präventiv ihre Bürgerrechte zu verweigern.

Auf dem Weg zur vollständigen Einhaltung demokratischer Normen

Die deutsche Justiz hat begonnen, die mit Sektenfiltern verbundenen Ungerechtigkeiten zu korrigieren. Die Verantwortung für die Einhaltung verfassungsrechtlicher und internationaler Standards liegt jedoch nicht allein bei den Gerichten. Auch Gesetzgeber, Kommunen und private Institutionen sind gefordert.

Erstens müssen alle Sektenfilter im öffentlichen Beschaffungswesen, bei der Arbeitsvermittlung und bei der Fördermittelvergabe kategorisch abgeschafft werden. Zweitens sollten Aufklärungskampagnen gestartet werden, um die Stereotypen, die diese Praktiken jahrzehntelang aufrechterhalten haben, zu bekämpfen und abzubauen. Drittens muss Deutschland sein Bekenntnis zum religiösen Pluralismus bekräftigen, indem es alle Glaubensrichtungen und Weltanschauungen gleich behandelt – unabhängig von ihrer Popularität oder gesellschaftlichen Akzeptanz.

Bereits am 5. Juli 2019 hatten der Sonderberichterstatter für Minderheitenfragen und der Sonderberichterstatter für Religions- und Glaubensfreiheit in einem offiziellen Schreiben an die deutschen Behörden Folgendes geschrieben:

Wir möchten unsere Besorgnis über die anhaltende Anwendung von Maßnahmen zum Ausdruck bringen, die Einzelpersonen aufgrund ihrer Religion oder Weltanschauung ausdrücklich daran hindern, Zuschüsse und Beschäftigungsmöglichkeiten zu erhalten, die ansonsten der allgemeinen Bevölkerung gewährt würden. Ob es sich um eine religiöse Organisation, Gruppe, Sekte oder etwas anderes handelt, Religion oder Glaube ist eine Frage des persönlichen Gewissens und nicht der staatlichen Bestimmung. Personen, die sich als Scientologists identifizieren sollten weder einer unangemessenen Prüfung unterzogen werden noch ihre Überzeugungen offenlegen müssen, es sei denn, es kann ein legitimer, begründeter Grund angegeben werden, für den die Beweislast beim Staat liegt. Indem sie weiterhin Maßnahmen aufrechterhalten, die negative Stereotypen über Scientologists kann ein Umfeld schaffen, das der Wahrnehmung des Rechts auf Religions- und Glaubensfreiheit, insbesondere für religiöse Minderheiten, nicht uneingeschränkt förderlich ist. Da diese Maßnahmen angeblich von einer negativen Annahme hinsichtlich der Ziele der Kirche ausgehen, können sie zudem einen Konflikt mit dem staatlichen Neutralitätsgebot darstellen, das eine grundsätzliche Haltung der Toleranz und Gleichbehandlung aller religiösen Gruppen im Rahmen und innerhalb der Grenzen des öffentlichen Interesses sowie in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der internationalen Menschenrechtsnormen erfordert.4

Deutschland trägt eine tiefe historische Verantwortung, die Ausgrenzung von Minderheiten zu verhindern. Das Grundgesetz wurde gerade deshalb geschaffen, um die Wiederholung der Ungerechtigkeiten der Vergangenheit zu verhindern. Das Fortbestehen von Sektenfiltern – die sich nur gegen Scientologists– steht im direkten Widerspruch zu diesen Lehren.

Georges Elia Sarfati formulierte es so: „Die Ausgrenzung einer Minderheit war schon immer ein schlechter Vorbote für die Vitalität eines Landes.“ Wenn Deutschland seinen demokratischen Idealen treu bleiben will, muss es sicherstellen, dass niemand aufgrund seines Glaubens ausgeschlossen, marginalisiert oder zum Schweigen gebracht wird. Es ist an der Zeit, Sektenfilter endgültig und vollständig abzuschaffen.

1. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 2021, Az. 4 B 20.3008.

2. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15. Dezember 2005, Az. 7 C 20.04.

3. Georges Elia Sarfati, zitiert aus seinem Kommentar zu Sektenfiltern in New Europe, 2019.

4. AL DEU 2/2019, 5. Juli 20A9

Der diskriminierende Charakter der deutschen „Sektenfilter“: Eine rechtliche und moralische Kritik

Deutschland gilt seit langem als Bastion der konstitutionellen Demokratie und als lautstarker Verteidiger der Menschenrechte auf internationaler Ebene. Dennoch besteht innerhalb Deutschlands seit Jahrzehnten eine diskriminierende Praxis: der Einsatz sogenannter „Sektenfilter“. Diese Erklärungen, die von bestimmten öffentlichen Stellen und privaten Arbeitgebern verlangt werden, verlangen von Einzelpersonen, jegliche Verbindung zur Kirche von ScientologyTrotz der neutralen Sprache zielen Sektenfilter ausschließlich auf ScientologistsDadurch wird ein Rahmen der Ausgrenzung geschaffen, der den verfassungsmäßigen Schutzbestimmungen Deutschlands zuwiderläuft, gegen das Völkerrecht verstößt und seiner moralischen Autorität schadet.