
Bayrischer Verfassungsgerichtshof (BayVGH) stoppt Diskriminierung eines Scientology-Mitglieds
In dem Verfahren ging es um eine Person, die seit über zehn Jahren beanstandungsfrei in einer öffentlichen Aufgabe tätig war, jedoch im Sommer 2025 ihre Ernennung verlor – ausschliesslich aufgrund ihrer Scientology-Mitgliedschaft. Der BayVGH stellte klar, dass die Prognose der Zuverlässigkeit nicht auf der weltanschaulichen Überzeugung beruhen darf, sondern auf dem konkreten Verhalten der Person. Mutmassungen oder pauschale Unterstellungen seien unzulässig.







