Bayrischer Verfassungsgerichtshof (BayVGH) stoppt Diskriminierung eines Scientology-Mitglieds

bayerische-flagge-justitia
In dem Verfahren ging es um eine Person, die seit über zehn Jahren beanstandungsfrei in einer öffentlichen Aufgabe tätig war, jedoch im Sommer 2025 ihre Ernennung verlor – ausschliesslich aufgrund ihrer Scientology-Mitgliedschaft. Der BayVGH stellte klar, dass die Prognose der Zuverlässigkeit nicht auf der weltanschaulichen Überzeugung beruhen darf, sondern auf dem konkreten Verhalten der Person. Mutmassungen oder pauschale Unterstellungen seien unzulässig.

Zentrale Aussagen des Gerichts

Die Entscheidung muss sich daran orientieren:

  • Art. 3 Abs. 3 GG verbietet jede Benachteiligung wegen Religion oder Weltanschauung.
  • Art. 4 Abs. 1 GG schützt die Freiheit, eine Weltanschauung wie Scientology zu haben und zu leben.
  • Art. 5 Abs. 1 GG schützt die freie Überzeugung und Meinung — der Staat darf sie nicht als unzuverlässig“ werten.
  • Kurz gesagt: Der Staat darf niemanden wegen seiner Überzeugungen abstrafen — nur tatsächliches Verhalten zählt.
  • Eine negative Prognose darf nicht allein auf Glauben, politischer Meinung oder Weltanschauung basieren.
  • Es gebe keine Hinweise, dass Scientology-Mitglieder die staatliche Rechtsordnung grundsätzlich missachten.
  • Die blosse Mitgliedschaft in Scientology könne nicht die Unzuverlässigkeit begründen, da die Organisation nicht verboten ist (Art. 9 Abs. 2 GG).

Bezug zur Rechtssprechung in Baden-Württemberg

Der BayVGH folgt damit der Linie des VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 04.03.2021, Az. 8 C 1886/20), der ebenfalls feststellte, dass pauschale Behauptungen über mangelnde Rechtsordnungstreue von Scientology-Mitgliedern nicht haltbar sind.

Reaktion der Scientology Kirche Bayern

Die Sprecherin der Scientology Kirche Bayern begrüsst die Entscheidung und betont, dass sie ein wichtiges Signal gegen behördliche Ausgrenzung sei. Die Entscheidung stärke die Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte aller Bürger, die sich staatlicher Willkür ausgesetzt.

Pressetext

„Die Beziehung zwischen Scientology und anderen Religionen“ von Hadschi Muhammad al-Qaaim Safa Sawada

In Japan bedeutet der Begriff „Religion“: den Ursprung lehren, die Quelle des Ursprungs lehren. Diese japanische Definition gleicht möglicherweise nicht der westlichen Definition. Für diese Studie werden wir jedoch die japanische Definition verwenden. Im Hinblick auf das japanische Recht kann noch hinzugefügt werden, daß eine religiöse Organisation auch Lehren verbreiten, religiöse Zeremonien abhalten und Gemeindemitglieder ausbilden muß, um als Religion zu gelten. Wie nachfolgend aufgezeigt wird, erfüllt Scientology alle diese Kriterien.

OSA – Was ist OSA? Die Fakten dazu klargestellt

Was ist das eigentlich, das Büro für Öffentliche Angelegenheiten, abgekürzt auch OSA genannt?
In jeder Scientology Kirche – wie hier in Deutschland und auch in der Schweiz gibt es das „Office for Special Affairs“ (OSA) das zuständig ist für Pressearbeit, Rechtliche Belange, Öffentlichkeitsarbeit, Recherchen und für jegliche Beziehungen nach aussen. In diesem Kurzvideo aus Deutschland wird das OSA vorgestellt und nimmt auch Stellung zu Aussagen und Vorwürfen von Kritikern. Obwohl vor einiger Zeit zusammengestellt, sind die Fakten nach wie vor aktuell.

Über die Glaubwürdigkeit von Aussteigern aus religiösen Gemeinschaften

Verschiedene Religionswissenschaftler haben Studien über die Glaubwürdigkeit und Motive von sogenannten Apostaten (vom Glauben Abgefallene) veröffentlicht, über Menschen, die nach der Aufgabe ihrer religiösen Überzeugungen meist massiv an der Zerstörung ihrer früheren Gemeinschaft arbeiten. Die Experten geben erstmalig einen Einblick in den enormen Schaden, der durch die Erzählungen von Apostaten verursacht werden kann.