Bayrischer Verfassungsgerichtshof (BayVGH) stoppt Diskriminierung eines Scientology-Mitglieds

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In dem Verfahren ging es um eine Person, die seit über zehn Jahren beanstandungsfrei in einer öffentlichen Aufgabe tätig war, jedoch im Sommer 2025 ihre Ernennung verlor – ausschliesslich aufgrund ihrer Scientology-Mitgliedschaft. Der BayVGH stellte klar, dass die Prognose der Zuverlässigkeit nicht auf der weltanschaulichen Überzeugung beruhen darf, sondern auf dem konkreten Verhalten der Person. Mutmassungen oder pauschale Unterstellungen seien unzulässig.

Zentrale Aussagen des Gerichts

Die Entscheidung muss sich daran orientieren:

  • Art. 3 Abs. 3 GG verbietet jede Benachteiligung wegen Religion oder Weltanschauung.
  • Art. 4 Abs. 1 GG schützt die Freiheit, eine Weltanschauung wie Scientology zu haben und zu leben.
  • Art. 5 Abs. 1 GG schützt die freie Überzeugung und Meinung — der Staat darf sie nicht als unzuverlässig“ werten.
  • Kurz gesagt: Der Staat darf niemanden wegen seiner Überzeugungen abstrafen — nur tatsächliches Verhalten zählt.
  • Eine negative Prognose darf nicht allein auf Glauben, politischer Meinung oder Weltanschauung basieren.
  • Es gebe keine Hinweise, dass Scientology-Mitglieder die staatliche Rechtsordnung grundsätzlich missachten.
  • Die blosse Mitgliedschaft in Scientology könne nicht die Unzuverlässigkeit begründen, da die Organisation nicht verboten ist (Art. 9 Abs. 2 GG).

Bezug zur Rechtssprechung in Baden-Württemberg

Der BayVGH folgt damit der Linie des VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 04.03.2021, Az. 8 C 1886/20), der ebenfalls feststellte, dass pauschale Behauptungen über mangelnde Rechtsordnungstreue von Scientology-Mitgliedern nicht haltbar sind.

Reaktion der Scientology Kirche Bayern

Die Sprecherin der Scientology Kirche Bayern begrüsst die Entscheidung und betont, dass sie ein wichtiges Signal gegen behördliche Ausgrenzung sei. Die Entscheidung stärke die Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte aller Bürger, die sich staatlicher Willkür ausgesetzt.

Pressetext

Das sagt Frau Scientologin zum Thema Aussteiger

Das Thema „Aussteiger“ wird oft kontrovers diskutiert. Dabei gilt: Wie bei jeder anderen Gemeinschaft kann man sich auch bei Scientology frei anschliessen – und ebenso frei wieder gehen. Verschiedene Stimmen und persönliche Erfahrungen zeigen, wie individuell dieser Weg sein kann. In den folgenden Videos kommt Frau Scientologin zum Wort und gibt Einblick in ihre Sichtweise.

Eine Beschreibung der Scientology

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Religionsfreiheit braucht Gehör: Nachlese zum Europäischen Forum in Frankfurt

Mehr als 200 Gäste aus 13 Religionen und Weltanschauungen kamen am 22. August 2026 in Frankfurt und online zum Europäischen Forum für Religionsfreiheit und Menschenrechte zusammen. Unter dem Motto «Voices be Heard» standen persönliche Erfahrungen mit religiöser Diskriminierung, Ausgrenzung und Verfolgung sowie die Bedeutung eines offenen Dialogs im Mittelpunkt.

Buch „L. Ron Hubbard and Scientology Studies“ von Donald A.Westbrook (Cambridge Elements)

Cambridge Elements wurde 2019 von Cambridge University Press als ehrgeiziges neues Konzept für das wissenschaftliche Publizieren ins Leben gerufen. Die Idee war, führende Gelehrte in einer Vielzahl von Bereichen zu bitten, einen kurzen, von Fachleuten begutachteten Leitfaden zu dem Thema zu schreiben, auf das sie sich spezialisiert haben, in der Hoffnung, dass er in den kommenden Jahren zu einer wichtigen Referenz für College-Studenten werden wird.